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Kontaktdaten
Bundesstrasse 2
6300 Zug
Mo - Fr 09:00 - 12:00
und 14:00 - 17:30
Inhalt
Das Angebot der Abteilung Tanz:
Bewegen zu Musik, Entdecken des eigenen Körpers, Förderung von Musikalität, Rhythmusgefühl, Phantasie, Konzentration, Koordination und Disziplin. Erlernen einer gesunden Haltung, Entwickeln von Körpergefühl, Freude am Tanzen.
Lehrpersonen Tanz:
Der Tanzunterricht ist altersgerecht aufgebaut. Im Ballettbereich wird nach der Methodik von Ursula Borrmann (Waganowa-System) unterrichtet.
Tänzerische Früherziehung ab 4 Jahren
In der Tänzerischen Früherziehung lernen die Kinder spielerisch ihren eigenen Körper kennen. Der Unterricht wird durch Geschichten unterstützt, die den jungen TanzschülerInnen helfen, Themen wie gross und klein oder schnell und langsam umzusetzen. Der Kreative Kindertanz schult die Koordination und Motorik, aber auch die Konzentrationsfähigkeit, Musikalität und das Rhythmusgefühl und bietet eine ideale Vorbereitung für das spätere Programm der Vorstufe und des Balletts.
Vorstufe
Der Vorstufenunterricht stellt den Übergang von der Tänzerischen Früherziehung zum Ballett dar. Die Übungen und Themen des Unterrichts werden komplizierter und auch die Arbeit an der Ballettstange wird begonnen. Der Körper wird durch spezielle Bodenübungen gestärkt und gedehnt. Improvisationen und kleine Geschichten gestalten den Unterricht der Vorstufe mit. Die SchülerInnen dieser Stufe sind zwischen 6 und 8 Jahren alt.
Ballett / Klassischer Tanz
Ab ca. 8 Jahren kann mit Ballett oder dem sogenannten Klassischen Tanz begonnen werden. Dem Unterricht liegt das System von Ursula Borrmann zugrunde. Sie hat das für professionelle BallettschülerInnen ausgelegte System von Agrippina Waganowa für die Situation an Privat-und Amateurballettschulen überarbeitet und angepasst. Im Ballett werden Bewegungen des Klassischen Tanzes in altersgerechter Form erlernt. Die Ballettklassen sind in unterschiedliche Stufen aufgeteilt, angefangen mit der 1A bis 1C (Unterstufe) über die 2A bis 2C (Mittelstufe) bis hin zur 3A und 3B (Oberstufe).
Klassischer Tanz für Erwachsene
Auch Erwachsene können den Klassischen Tanz für sich neu oder wieder entdecken. Die Unterrichtsstunden werden in Klassen speziell für Erwachsene geführt und finden abends statt. Sie bieten eine gute Möglichkeit, sich zur klassischen Musik zu bewegen und eine gesunde Haltung für den Alltag zu erlernen.
Spitzentanz
Sobald ein gewisses technisches Können im Klassischen Tanz vorhanden ist, kann der Spitzentanz erlernt werden. Das Tanzen in Spitzenschuhen wird als Zweitstunde an der Abteilung Tanz angeboten, da die Schülerinnen über eine gewisse Technik und Muskulatur verfügen müssen. Der Spitzentanz kann ab der 2A, ca. ab 11/12 Jahren, begonnen werden.
Moderner Tanz
Basierend auf dem Vokabular des American Modern Dance schulen wir den Körper in den essentiellen Bewegungs-Grundtechniken und üben dabei anregende Tanzschritte und trendige Kombinationen ein. Wir gewinnen an Kraft, Stabilität und Ausdauer genauso wie an Koordination, Rhythmusgefühl und Flexibilität. Zudem fördern eingestreute improvisatorische Tanzspiele die eigene Fantasie. Mit zunehmendem Alter werden Abläufe komplexer und die Bewegung gewinnt an Form und Dynamik. Neben dem tänzerischen Förder-Anspruch finden Lust und Freude stets ihren Platz im Unterricht.
Die Tänzerin Karla von Wenckstern gibt Auskunft über ihre Erfarungen an der Musikschule Zug.
Schulgeld/Semestertarife
Lektionsdauer 45 Minuten CHF 270
Lektionsdauer 60 Minuten CHF 360
Lektionsdauer 75 Minuten CHF 450
jeder weitere 15-Minutenblock CHF 90
Tarifermässigungen Kinder und Jugendliche (bis 20. Altersjahr)
Auf die Semestertarife werden für Einwohner/Einwohnerinnen der Stadt Zug aufgrund
des steuerbaren Einkommens der Eltern folgende Ermässigungen gewährt:
Einkommen Ermässigung
CHF 48 000 bis CHF 36 001 20 %
CHF 36 000 bis CHF 24 001 40 %
CHF 24 000 bis CHF 12 001 60 %
CHF 12 000 bis und weniger 80 %
Tarifermässigungen Erwachsene (ab 21. Altersjahr)
Auf die Semestertarife werden für Einwohner/Einwohnerinnen der Stadt Zug aufgrund
des steuerbaren Einkommens folgende Ermässigungen gewährt:
Einkommen Ermässigung
CHF 48 000 bis CHF 32 001 20 %
CHF 32 000 bis CHF 16 001 35 %
CHF 16 000 bis und weniger 50 %