Schulgeld - Es gelten nachfolgende Tarife
Für MusikschulerInnen Stadt Zug
Tarif I/pro Semester:
Lektionsdauer 30 Minuten: 270.-
Lektionsdauer 45 Minuten: 405.-
Lektionsdauer 60 Minuten: 540.-
Tarif II/pro Semester:
für MusikschulerInnen aus anderen Zuger Gemeinden oder ausserkantonale Wochenaufenthalter
Lektionsdauer 30 Minuten: 600.-
Lektionsdauer 45 Minuten: 900.-
Lektionsdauer 60 Minuten: 1200.-
Tarif III/pro Semester:
für Erwachsene (ab vollendetem 20. Lebensjahr) oder ausserkantonale Jugendliche
Lektionsdauer 30 Minuten: 1050.-
Lektionsdauer 45 Minuten: 1575.-
Lektionsdauer 60 Minuten: 2100.-
Ermässigungen
Tarif I
Auf die Tarife I werden aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens der Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Zug folgende Ermässigungen gewährt:
Ermässigungen aufgrund des steuerbaren Einkommens der Eltern
48'000.00 bis 36'001.00 20 %
36'000.00 bis 24'001.00 40 %
24'000.00 bis 12'001.00 60 %
12'000.00 bis 0.00 80 %
Erwachsene
Auf den Tarif III erhalten die Erwachsenen mit Wohnsitz in der Stadt Zug aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens folgende Ermässigungen:
Einkommen - Ermässigung
Ermässigungen aufgrund des steuerbaren Einkommens
Einkommen Ermässigung
48'000.00 bis 32'001.00 20 %
32'000.00 bis 16'001.00 35 %
16'000.00 bis 0.00 50 %
Musik und Bewegung/Chor/Orchester/Ensembles
Der Unterricht in musikalischer Früherziehung und Grundschulung, die Mitgliedschaft in den Chören sowie das Mitspielen in sämtlichen Orchestern und Ensembles sind unentgeltlich.
Für die Teilnahme in den Chören wird eine Einschreibegebühr von Fr. 50.- verlangt, wenn kein Musikunterricht an der Musikschule Zug besucht wird.
Rhythmik ab 4 Jahren, pro Kind Fr. 270.-
AN- UND ABMELDETERMINE
Anmeldungen und Austrittsmeldungen für das 1. Semester müssen bis spätestens 15. Mai und für das 2. Semester bis spätestens 31.Dezember beim Sekretariat der Musikschule eintreffen. Bei verspäteter Austrittsmeldung wird das Schulgeld fällig.