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Kontaktdaten

Musikschule Zug
Bundesstrasse 2
6300 Zug
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Mo - Fr 09:00 - 12:00
und 14:00 - 17:30

Inhalt

An- und Abmeldefristen

Regelung zu den An- und Abmeldungen der Musikschule Zug:

 

§ 17 Anmelde- bzw. Austrittsmeldeverfahren (Auszug aus der Verordnung)

1 Eintritte in die Musikschule erfolgen in der Regel anfangs Schuljahr, Austritte auf Ende Schuljahr. Aus wichtigen Gründen sind Eintritte jederzeit und Austritte auf Ende des 1. Semesters möglich.

2 Anmeldungen für den Musikschulunterricht und Austrittsmeldungen sind dem Musikschulsekretariat schriftlich einzureichen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.

3 Anmeldungen und Austrittsmeldungen für das 1. Semester müssen bis spätestens 15. Mai und für das 2. Semester bis spätestens 31. Dezember beim Sekretariat der Musikschule eintreffen.

4 Bei verspäteter Austrittsmeldung wird das Schulgeld fällig.

 

Informationen

Datum
23. März 2021

Dokumente

Name
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